Offene Anfragen – Anzahl unserer wirklichen Gemeindemitglieder

Hier finden Sie offene Anfrage an den Vorstand, die Mitglieder der Gemeindevertretung, den Geschäftsführer sowie die Revisoren der Synagogen-Gemeinde Köln.


Offene Anfragen zur Anzahl unserer Gemeindemitglieder an den Geschäftsführer der Synagogen-Gemeinde Köln (K.d.ö.R.)

Köln, 19. Juni 2023

Sehr geehrter Herr Klapheck,

auf der Gemeindeversammlung vom 5. März 2023 haben Sie persönlich die Anzahl der Gemeindemitglieder der Synagogen-Gemeinde Köln mit 4003 Personen angegeben. Der auf dieser Gemeindeversammlung ebenfalls anwesende Vorstand der Synagogen-Gemeinde Köln hat bewusst dieser Zahl nicht widersprochen.

Nach meinen Recherchen ist diese Zahl von 4003 eindeutig nicht richtig! Sie liegt vielmehr im Bereich von 3.600 – 3.700 Personen. Also gibt es eine Differenz von fast 300 – 400 Personen, die gar keine Gemeindemitglieder sind. Ich darf noch anmerken, dass wir natürlich nur von wirklich eingetragenen und aufgenommenen Gemeindemitgliedern sprechen dürfen. Wir dürfen nicht von Personen sprechen, die auf sog. Freundschaftslisten oder auf Listen eines Einwohnermeldeamtes geführt werden. Von diesen Personen ist auch nicht bekannt, ob sie jüdisch sind oder nicht. Eine Zusammenlegung dieser Listen wäre also eine rechtswidrige Vermischung. Und das gilt es zu untersuchen. Übrigens, in der Pressemitteilung der ZWST zur Mitgliederstatistik 2022 vom 19.05.2023 steht eindeutig: „In die Mitgliederstatistik gehen nur Personen als Mitglieder jüdischer Gemeinden ein. Bestimmt ist Ihnen und dem Vorstand der Synagogen-Gemeinde Köln (Abraham Lehrer = ZWST-Präsident, Bettina Levy, Dr. Michael Rado, Dr. Felix Schotland) dieser Satz bekannt.

Hierzu einige Zahlenbeispiele zur Anzahl der Gemeindemitglieder für Köln. Diese Zahlen stammen aus den „ZWST-Mitgliederstatistiken der jüdischen Gemeinden und Landesverbände“; immer bezogen auf den 31.12. des jeweiligen Jahres. Es handelt sich um offiziell veröffentliche Zahlen aus dem Internet, die insofern nicht dem Datenschutz unterliegen. Sie wurden vom Vorstand der Synagogen-Gemeinde Köln an die ZWST übergeben. Er trägt auch dafür die Verantwortung. Interessant ist dabei, dass diese „offiziellen“ Mitgliederzahlen für Köln ab dem Jahre 2016, also seit 7 Jahren, fast konstant bleiben. Wie ist das möglich?

2008 = 4567 Gemeindemitglieder
2010 = 4418
2012 = 4229
2014 = 4126
2016 = 4026
2018 = 4100
2019 = 4071

2020   =   4016  (am 29.10.2020 gab es eine Gemeindewahl mit von der Wahlkommission geprüften 3502 Wahlberechtigten ab 18 Jahren; dazu die Kölner Zahl aus der ZWST-Statistik von 0 – 18 Jahren = 372; zusammen = 3874. Also mindestens 142 Nicht-Gemeindemitglieder)  

2021   =   4005  (am 7.11.2021 ab es eine weitere vom Schiedsgericht des Zentralrates angeordnete Gemeindewahl mit von der Wahlkommission geprüften 3386 Wahlberechtigten ab 18 Jahren; dazu die Kölner Zahl aus der ZWST-Statistik von 0 – 18 Jahren = 367; zusammen = 3735. Also mindestens 270 Nicht-Gemeindemitglieder)

2022   =   3966

5.3.2023   =   4003 (Bekanntgabe auf der Gemeindeversammlung)

Als erster Schritt sind folgende korrekten Zahlen erforderlich, die natürlich nur aus der wirklichen Mitgliederdatei stammen dürfen:

  1. Stand/Mitgliederzahl per heute 19. Juni 2023
  2. Stand per 5. März 2023
  3. Stand per 31. Dezember 2022
  4. Stand per 31. Dezember 2021
  5. Stand per 31. Dezember 2020
  6. Stand per 31. Dezember 2019

Da diese Angaben noch heute „per Knopfdruck“ ermittelt werden können, bitte ich um heutige Antwort; natürlich auch mit Weiterleitung an Gemeindevertretung und Revisoren.

Wie aufgeführt ist die Angabe der Mitgliederzahlen ab dem Jahr 2016 mehr als fragwürdig, um es sehr vorsichtig zu formulieren. Zur sauberen und lückenlosen Klärung müssen die Zahlen sofort ohne die üblichen Verzögerungen durch den Vorstand der Synagogen-Gemeinde Köln herausgegeben werden. Die Gemeindevertretung kann dann die notwendigen Schritte unternehmen.

Mit freundlichen Grüßen und einem herzlichen Schalom

Benzion Wieber

 


Bemerkung der Redaktion

Das Thema „Mitgliederstatistik“ wurde auf dieser Seite bereits angesprochen, ebenfalls ohne Erfolg bzw. ohne Reaktion seitens des Vorstandes oder der Gemeindevertretung.

Zur Information: Die Gemeinde wird zu einem großen Teil aus dem Rahmenvertrag zwischen den jüdischen Gemeinden und dem Land NRW finanziert. Hier finden Sie die vollständige Fassung des Vertrags vom April 2022.

Zitate aus dem Vertrag:

(1) Zur Erhaltung und Pflege des jüdischen Lebens in Nordrhein-Westfalen beteiligt sich das Land an den laufenden Ausgaben der jüdischen Vertragspartner in Nordrhein-Westfalen für deren religiöse, soziale und kulturelle Bedürfnisse, für ihre Verwaltung sowie für alle im Zusammenhang mit der Trägerschaft von Ersatzschulen stehenden Aufgaben (einschließlich gesicherte Schülertransporte) ab dem Haushaltsjahr 2022 mit jährlich 23,5 Millionen Euro (Landesleistung). In diesem Betrag sind Aufwendungen für zusätzliche Sicherheitsleistungen an jüdischen Einrichtungen im Zusammenhang mit Wachdiensten in Höhe von 5 Millionen Euro enthalten. Der in Satz 1 genannte Betrag ist in seiner Höhe ab 2023 laufend den Veränderungen der Besoldung der Landesbeamtinnen und -beamten anzupassen.

Berechnung der Anteile an der SGK:

Die Aufteilung auf die übrigen jüdischen Vertragspartner bestimmen diese selbständig und machen dazu dem Land bis zum 31. Dezember des Vorjahres eine einvernehmliche Mitteilung. Anderenfalls erfolgt die Aufteilung auf diese jüdischen Vertragspartner auf Grundlage der Mitgliederstatistik der ZWST für das vorvergangene Jahr.

Anzahl der Mitglieder am 31. Dezember  2022:

  • Köln:   3 966
  • Nordrhein:   15 346
  • Westfalen:    5 721
  • Gesamtzahl:   25 033

Basissumme: 23 500 000 – 1.5% (352 500€ für Landesverband progressiver jüdischer Gemeinden) = 23 147 500 €

23 147 500 / 25 033 = 924,7 € pro Mitglied der Gemeinde jährlich + Veränderungen der Besoldung

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