Mitgliederstatistik – gefühllos, rücksichtslos und manipulationsanfällig

Die Rosch-Haschana-Predigt von Rabbiner Brukner, die er am 27.09.2022 gehalten hat, hat mich dazu motiviert, diesen Artikel zu schreiben (oder besser gesagt, zu vervollständigen und zu veröffentlichen). Darin sprach Rabbiner Brukner über Reue, darüber, dass wir nicht nur um Vergebung für die schlechten Taten bitten, die wir getan haben, sondern auch für die guten Taten, die wir nicht getan haben.

Die Veränderung der Mitgliederzahlen der jüdischen Gemeinden in Deutschland ist ein komplexer Prozess, der sich nicht immer logisch nachvollziehen lässt, da er nicht auf gesundem Menschenverstand beruht, sondern auf dem Versuch, die Zahl der Gemeindemitglieder nicht nur um jeden Preis aufrechtzuerhalten, sondern sie bei jeder Gelegenheit zu erhöhen.

Die jüdischen Gemeinden in Deutschland stehen in ständiger Konkurrenz zueinander und verfolgen dabei ein einfaches Ziel: die Aufteilung der Mittel aus dem Staatsvertrag unter sich.  Je mehr Mitglieder eine Gemeinde hat, desto höher ist der ihr zugewiesene Betrag.

Am 5. April 2022 erneuerte die Regierung des Landes NRW den Vertrag mit den jüdischen Gemeinden des Landes. Der jährliche Betrag, den die Gemeinden ab 01.01.2023 erhalten werden, stieg von 18,4 Millionen Euro auf 23,5 Millionen Euro.

Laut offizieller ZWST-Statistik gab es zum 31.12.2021 25.007 Mitglieder in den jüdischen Gemeinden NRW. (23 500 000 / 25 007 = 939,73). 939,73 € ist kein schlechter Betrag pro Gemeindemitglied.

In Anbetracht der Tatsache, dass die Mitgliederzahl in den Gemeinden (die Grundlage der ZWST-Statistiken) in keiner Weise verifiziert wird, ist es äußerst sinnvoll, für jedes Mitglied der Gemeinde kämpfen, ob es sich nun um ein reales oder fiktives Mitglied handelt.

Die folgenden Berechnungen sind sicherlich mit einer gewissen Fehlertoleranz behaftet, aber sie sind im allgemeinen Kontext dieses Artikels nicht von Bedeutung.

Wahlen 2017

Die Wahl fand am 10. Mai 2017 statt. Am 01.01.2017 zählte die Gemeinde 4.026 Personen. Ende 2017 (31.12.2017) waren  es 3970 Mitglieder in der Gemeinde, gehen wir davon aus, dass die Gemeinde am Wahltag etwa 4.000 Mitglieder zählte.

 Anzahl der Wahlberechtigte 3633
 Kinder von 0 bis 18 * am 01.01.2017 367
* das Wahlrecht wird mit 18 Jahren erworben, d. h. 18-jährige Gemeindemitglieder Wähler sind, somit ist die Zahl 367 leicht erhöht.

Wenn wir die Kinder und die wahlberechtigten Mitglieder der Gemeinde zusammenzählen, kommen wir auf = 4000 Personen.

Bis jetzt scheint alles sehr logisch und korrekt zu sein, gehen wir weiter…

Wahlen 2020

Die Wahlen fanden am 25. Oktober 2020 statt. Am 31.12.2020 waren 4016 Personen in der Gemeinde. Es ist davon auszugehen, dass die Gemeinde in weniger als 10 Wochen vor dem Jahreswechsel um 15-20 Personen geschrumpft sein könnte und die Zahl der Mitglieder auf 3.995 gesunken sein könnte.

Nach den Informationen der ZWST lag die Abgangsrate in der Gemeinde im Jahr 2020 bei 42 Personen, während sie um 97 Personen zunahm.

 Anzahl der Wahlberechtigte 3502
 Kinder von 0 bis 18 * am 31.12.2020 342   (372 – 30 = 342)
* wenn die Zahl den 12 – 18-jährigen bei 164 Personen liegt, nehmen wir an, dass etwa 30 davon 18-jährige sind.

Nun zählen wieder Kindern und wahlberechtigten GemeindemitgliederInnen zusammen = 3844

Erscheint Ihnen dieses Ergebnis nicht seltsam? Eigentlich sollte bei der Summierung von 0 – 17-jährigen und den wahlberechtigten Personen eine ganz andere Summe kommen? Sollten wir nicht auf etwa 3995 kommen? 

3995 – 3844 = 151?

Wer sind diese 151 Personen?

Warum beteiligen sie sich nicht an den Wahlen?  Möglicherweise sind diese 151 Personen seit weniger als sechs Monaten Gemeindemitglied und noch nicht wahlberechtigt. Nein, diese Hypothese können wir ausschließen. Im Jahr 2020 sind insgesamt 33 Personen der Gemeinde beigetreten und 29 ausgetreten.

Wie ist das möglich, dass die Berechnungen des Jahres 2017 eine völlig korrekte Gesamtzahl der Gemeindemitglieder ergaben?

Könnte es sich dabei um einen Fehler handeln, und wird sich das Ganze bei den Neuwahlen 2021 wiederholen? Möglicherweise ist es alles ein Fehler und bei den Neuwahlen 2021 alles wieder korrekt wird?

Wahlwiederholung 2021

Die Wahlwiederholung fanden am 7. November 2021 statt. Am 31.12.2021 gehörten der Gemeinde 4005 Personen an. Nach offiziellen Angaben der ZWST lag der Rückgang der Gemeinde im Jahr 2021 bei 109 und der Zugang bei 120 Personen.  Wir können also davon ausgehen, dass sich weniger als zwei Monate vor dem Jahreswechsel die Zahl der Gemeindemitglieder praktisch unverändert geblieben ist.

 Anzahl der Wahlberechtigte 3386
 Kinder von 0 bis 18 * am 31.12.2021 335   (367 – 32 = 335)
 * wenn die Zahl den 12 – 18-jährigen bei 173 Personen liegt, nehmen wir an, dass etwa 32 davon 18-jährige sind.

Nun zählen erneut die obigen Kategorien (Kinder (335) und wahlberechtigten Gemeindemitglieder (3386) zusammen = 3721

Und jetzt… 4005 – 3721 = 284

Wer sind diese 284 Mitglieder der Gemeinde, wenn sie keiner der aufgeführten Gruppen angehören? Gibt es sie wirklich?

Wozu all diese Berechnungen…

Ich nehme an, dass sie der Aussage zustimmen würden, dass wenn man die Kinder von 0 bis 17 Jahren und alle zur Wahl zugelassenen Gemeindemitglieder zusammenzählen, dann sollte man die Zahl bekommen, die von der Gemeinde an die ZWST übermittelt wird. Aber wie wir sehen können, ist das nicht der Fall, und die Spanne der Zahlen wird immer größer.

Nach den obigen Berechnungen gibt es in der Gemeinde mehr als 200 Personen über 18 Jahren, die jedoch nicht wahlberechtigt sind. Seltsam, nicht wahr…

Wann sind «Die toten Seelen»  in der Gemeinde aufgetaucht?

https://de.wikipedia.org/wiki/Die_toten_Seelen

Der statistische Bericht der ZWST für 2018 zeigt, dass die Gemeinde 248 neue Mitglieder verzeichnen kann. 184 davon sind in der Spalte „Sonstige Zugänge“ zu finden. Die Überprüfung der Statistiken von 2007 bis 2017 hat ergeben, dass ein solches Feld nur einmal im Jahr 2015 verwendet wurde (Sonstige Zugänge 6).

Um zu verstehen, was die Spalte „Sonstige Zugänge“ bedeutet, habe ich mich an die ZWST gewandt und die folgende Antwort erhalten:

„die Kategorie „Sonstiges“ ist eigentlich nur für Ausnahmefälle (Zu- und Abgänge, die nicht zugeordnet werden können, Rechenfehler, IT-Probleme etc.) gedacht, bleibt im besten Falle einstellig. Die SG Köln hatte 2018 eine Datenbankumstellung – da kann es schon mal passieren, dass Zahlen nach unten oder oben „bereinigt“ werden, gerade bei einer Gemeinde mit hohen Mitgliederzahlen.“

Ich wandte mich ebenfalls an die Gemeinde mit der Bitte zu erklären, woher 184 Personen stammen:

– „im Zuge der Umstellung unserer alten Datenbank auf eine neue, modernere Datenbank haben wir zur Sicherheit bei öffentlichen Stellen angefragt, ob sie uns mit Datenmaterial von Personen mit dem Religionsmerkmal „JD“ versorgen können. Beim Abgleich alte/neue Datenbank/erhaltenes Datenmaterial kam der von Ihnen hinterfragte Zuwachs zustande.“

Tatsächlich besagen diese Informationen nur, dass im Gebiet der Kölner Synagogen Gemeinde Personen leben, deren Religion (JD) in der elektronischen Lohnsteuerkarte (sofern sie berufstätig sind) oder in der Stadtdatenbank angetragen ist.

In diesem Fall hätte ich eine Frage: auf welcher Rechtsgrundlage hat die Gemeindeführung entschieden, dass alle mit „JD“ in der Spalte „Konfession“ die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der Gemeinde erfüllen?  Wurden alle diese Personen überhaupt über diese Mitgliedschaft informiert?

Es ist wahrscheinlich überflüssig, daran zu erinnern, dass die Mitgliedschaft in der jüdischen Gemeinde nicht automatisch erfolgt, nur weil man „jüdisch“ als Religion angibt, sondern ein langwieriger Prozess ist, welcher mehrere Schritte beinhaltet z.B. einen Aufnahmeantrag inkl. alle erforderlichen Dokumente, die Überprüfung der Unterlagen und ein Aufnahmegespräch mit dem Rabbiner.

Ich kenne persönlich nicht-jüdische Familienmitglieder der Gemeindemitglieder, die einen Religionsschlüssel „JD“ auf ihrer Lohnsteuerkarte haben. Wenn diese Personen bereits Gemeindemitglieder sind (mindesten für die Kosten aus dem Staatsvertrag) wieso werden die nicht als vollwertige Mitglieder behandelt?

Erhöhung der Mitgliederzahl der jüdischen Gemeinden in BRD

So traurig es auch klingen mag, bietet der Krieg in der Ukraine der jüdischen Gemeinden in Deutschland (nicht zwangsläufig die Synagogen Gemeinde Köln) die Möglichkeit, ihre Mitgliederzahl deutlich zu erhöhen. Und die Möglichkeit wird nach meiner Informationen gerne genutzt.

Die in Deutschland lebenden ukrainischen Flüchtlinge haben nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Die Aufnahme in eine der jüdischen Gemeinden würde es ihnen ermöglichen, eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten und das Leben besser plannen zu können. Dazu ist lediglich der Nachweis der jüdischen Herkunft erforderlich. Die gleiche Möglichkeit haben auch die russischen Bürger, die den Krieg in der Ukraine verurteilen und sich weigern, sich daran zu beteiligen.

Nun, wie wir alle wissen, lässt sich das Judentum am einfachsten durch das Vorhandensein jüdischer Vorfahren in der Geburtsurkunde nachweisen. Letztendlich muss ein einziges Mitglied einer großen Familie seine jüdische Herkunft nachweisen.

In den 90er Jahren zogen es einige meiner nicht-jüdischen Freunde in Taschkent (Usbekistan) vor, nach Israel einzuwandern. Sie mussten lediglich eine „Blanko-Geburtsurkunde“ des Ausstellungsjahres kaufen, alle Daten eintragen nur die Nationalität (Volkszugehörigkeit) der Mutter auf „jüdisch“ ändern. Alle anderen Dokumente blieben unverändert, die Nationalität (Volkszugehörigkeit) im Reisepass brauchte nicht geändert zu werden. In den 1990er Jahren betrugen die Kosten für eine gestempelte Blanko-Geburtsurkunde zwischen 300 und 400 USD. Damals in Usbekistan war das eine ganze Menge Geld. Für diesen Betrag konnte man eine Einzimmerwohnung in einem Vorort von Taschkent kaufen. Und das ganze Verfahren war kompliziert und gefährlich, es drohte sogar eine Haftstrafe wegen Urkundenfälschung.

Heutzutage ist alles viel einfacher: Geben Sie einfach die gewünschten Wörter in Google ein, gehen Sie auf die entsprechende Seite, wählen Sie das richtige Dokument und geben Sie Ihre Bestellung auf. Und für nur 390 USD erhalten Sie ein in schöner Handschrift ausgefülltes Dokument mit den Originalstempeln der damaligen Zeit. Die Bezahlung erfolgt nach Erhalt, z. B. durch einen Kurier in Kiew, Moskau usw.

Und man ist ein Jude. Die „typisch jüdische Gesichtszüge“ wie auf dem Gemälde von Maurycy Gottlieb, gehören mittlerweile der Vergangenheit an, sowie die jüdische Vornamen von Großeltern und die jüdische Nachnamen als solche.

Damit meine Ausführung nicht als eine Anweisung verstanden wird, möchte ich darauf hinweisen,  dass die Urkundenfälschung eine Straftat ist.

Warum 4.000 Mitglieder so wichtig sind?

Ich gehe also davon aus, dass mehr als 4 % unserer Gemeinde aus Personen besteht, die nicht freiwillig Mitglied sind und nicht einmal wissen, dass sie Mitglieder sind.

Außerdem gibt es viele ehemalige Gemeindemitglieder, die seit mehreren Jahren nicht mehr in Köln leben, aber weiterhin in Köln als Gemeindemitglieder geführt werden. Diese Personen erhalten z.B. weiterhin fleißig die Wahlbenachrichtigungskarten, die genau so fleißig von der Post zurückgeschickt werden. Aber die Gemeinde reagiert nicht darauf…

Diese Personen erhalten keinerlei Leistungen von der Gemeinde, für deren Unterstützung die Landesregierung unter anderem mehr als 23 Millionen Euro für alle Gemeinde des Landes bereitstellt.

Somit hatte die Synagogen Gemeinde ab dem Jahr 2019 keine 4000 Mitglieder und nicht das Recht, vier Delegierte zum Zentralrat der Juden zu entsenden.

Beim Schreiben dieses Artikels stellte ich mir immer wieder die gleiche Frage: Warum bemüht sich unsere Gemeinde so sehr, ihre Mitgliederzahlen über 4.000 zu halten?

Nach der Satzung des Zentralrats der Juden in Deutschland erhält die Gemeinde für je 1.000 Mitglieder einen Sitz in der Ratsversammlung. Braucht unsere Gemeinde, oder besser gesagt der Vizepräsident des Zentralrates der Juden so dringend diese eine Stimme?

Es gibt doch eine Lösung…

Was hindert alle jüdischen Gemeinden des Landes NRW daran, eine faire Prüfung ihrer Mitglieder durchzuführen, um eine korrekte Verteilung der Mittel untereinander zu gewährleisten?

Warum wird es hingenommen, dass die Jüdische Gemeinde Düsseldorf ihren Mitgliedern vor allem das Stimmrecht und andere Rechte wegen Nichtzahlung der Beiträge entzogen hat, diese Personengruppe aber weiterhin als ihre Mitglieder betrachtet? Die Antwort ist trivial: um einen größeren Prozentsatz der vom Land zugeteilten Summe zu erhalten.

Was hindert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen daran, die jüdischen Gemeinde zum Einhalten der Regeln verpflichten?

Fortsetzung…

 


Statistische Informationen der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V. am 31.12.2017

Mitglieder 0-3 4-7 8-11 12-18 19-21 22-30 31-40 41-50 51-60 61-70 71-80 >80
 M 1778 17 37 55 70 36 140 171 164 185 321 345 237
 W 2248 26 50 40 72 36 132 213 171 255 450 458 345
G 4026 43 87 95 142 72 272 384 335 440 771 803 582

Quelle: Mitgliederstatistik der jüdischen Gemeinden und Landesverbände 2017

Statistische Informationen der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V. am 31.12.2020

Mitglieder 0-3 4-7 8-11 12-18 19-21 22-30 31-40 41-50 51-60 61-70 71-80 >80
 W 2233 18 42 53 68 46 143 211 197 218 364 409 464
 M 1783 26 27 42 96 25 144 207 174 172 251 290 329
 G 4016 44 69 95 164 71 287 418 371 390 615 699 793

Quelle: Mitgliederstatistik der jüdischen Gemeinden und Landesverbände 2020

Statistische Informationen der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V. am 31.12.2021

Mitglieder 0-3 4-7 8-11 12-18 19-21 22-30 31-40 41-50 51-60 61-70 71-80 >80
 W 2233 17 38 51 75 47 145 211 205 212 344 423 455
 M 1783 25 32 31 98 29 127 213 182 172 243 299 331
G 4005 42 70 82 173 76 272 424 387 384 587 722 786

Quelle: Mitgliederstatistik der jüdischen Gemeinden und Landesverbände 2021

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