Konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung 2021

Die konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung der Synagogen-Gemeinde Köln ist am  Mittwoch, den 24 November 2021 um 20:00 Uhr stattgefunden. In diesem Jahr wurde die Sitzung erst 16 Tage nach dem Wahltag (Wiederholung der Wahlen vom 25.10.2020) abgehalten, im Gegensatz zu den 7 Tagen im Jahr 2020.

Ob die konstituierende Sitzung ein Interesse bei den Gemeindemitgliedern wecken wird, ist fraglich. Dafür ist dem Termin um 20:00 Uhr Mitte der Woche zu verdanken. Am Sonntag, den 21.11.2021 um 16:00 Uhr wäre es sicherlich besser gewesen und für viele MitgliederInnen  optimal passen. Übrigens, der Grund dafür ist die jährliche Sitzung des Zentralrates der Juden (Ratsversammlung) in Frankfurt am 21.11.2021. Selbstverständlich ist die Ratsversammlung für einige Kandidaten (Lehrer, Polonskij, Orentlikher, Dr. Weiss) wichtiger als die eigene Gemeinde! Wir, die MitgliederInnen der Synagogen-Gemeinde müssen alle unglaublich stolz darauf sein, dass ausgerechnet unser langjähriges Vorstandsmitglied den Posten des Vizepräsidenten des Zentralrates besetzt.

Die Ergebnisse der Abstimmungen befinden sich bereits auf der Seite.  Alle neuen Informationen werden blau kursiv geschrieben.

Wie Sie auf dem unteren Bild erkennen können, war die Veranstaltung „gut“ besucht. Von 32 Personen im Saal, waren: 14 Mitglieder der Gemeindevertretung (Mikhail Orentlikher war nicht dabei), 8 Mitarbeiter der Gemeinde, 3 Mitglieder der Wahlkommission, 1 Kandidat, 2 Familienangehörige der Kandidaten und vier Gemeindemitglieder!

Schade, dass die Kandidaten, die nicht die ausreichende Stimmenzahl erhalten haben, kein Interesse am Gemeindeleben zeigen. Oder hatten die Dame (Belazovscaia) und die Herren sich in Wirklichkeit nie für das politische Leben der Gemeinde interessiert und wurden nur gebeten mitzumachen?

Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Verpflichtung (gem. § 21)
  3. Wahl des Vorsitzenden der Gemeindevertretung (gem. § 21)
  4. Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden der Gemeindevertretung (gem. § 21)
  5. Wahl über die Anzahl der Vorstandsmitglieder (gem. § 21)
  6. Wahl des Vorstandes (gem. § 27*)
  7. Verschiedenes

§ 21 Konstituierung

Das älteste Mitglied der Gemeindevertretung verpflichtet in der konstituie­renden Sitzung, zu der der/die bisherige Vorsitzende der Gemeindever­tretung innerhalb von zwei Wochen nach der Neuwahl einzuladen hat, die neugewählten Gemeindevertreter/innen zu treuer und gewissenhafter Amts­führung zum Wohle der Synagogen-Gemeinde Köln und leitet die Wahl des/der Vorsitzenden der Gemeindevertretung und seine(s)r Stell­vertreters).

Ich finde die Tagesordnung-Reihenfolge mehr als unlogisch. Diese Reihenfolge ermöglicht einer Gruppe aus acht Personen alle wichtigen Posten in der Gemeinde zu kontrollieren.  Die Punkte 3 / 4 sollten nach unten geschoben werden und die Punkte 5 / 6 nach oben, weil die Mitglieder des Vorstandes keine Mitglieder der Gemeindevertretung mehr sind und auch kein Stimmrecht haben. Deswegen sollen die Mitglieder der Gemeindevertretung ausschließlich aus eigener Mitte Ihren Vorsitzenden wählen.

Logische Reihenfolge der Tagesordnung wäre:

  1. Begrüßung
  2. Verpflichtung
  3. Wahl über die Anzahl der Vorstandsmitglieder
  4. Wahl des Vorstandes
  5. Wahl des Vorsitzenden der Gemeindevertretung
  6. Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden der Gemeindevertretung
  7. Verschiedenes

Hier finden Sie zwei konkurrierende Gruppen:

Gruppe „Vorstand treu“ Gruppe „Opposition“
1 Dr. Felix Schotland 298 – 1 Dr. Daniel Fuhrmann  285 – 3
2 Abraham Lehrer 293 – 2 Stella Shcherbatova 283 – 4
3 Bettina Levy 262 – 7  Igor Schkljar  269 – 5
4 Dr. Michael Rado 248 – 8 David Kapoul  266 – 6
5 Leonid Kogan 245 – 9 Miguel Freund  231 – 10
6 Michael Polonskij 228 – 11 Maxim Stepanko  194 – 15
7 Isabella Farkas 222 – 12
8 Mikhail Orentlikher 209 – 13
9 Dr. Daniel Weiss 214 – 14
Anzahl der erhaltenen Stimmen und die Position auf der Liste

Es wäre an der Zeit, dass die Gemeindemitglieder letztendlich erfahren, wer die Gemeinde in verschiedenen Gremien (Zentralrat der Juden, ZWST usw.) vertritt. Nach welchen Kriterien werden solche Personen ernannt? Gibt es noch Kriterien, außer dem Vorstand treu zu sein?

1/2. Begrüßung / Verpflichtung

Die Begrüßung / Verpflichtung wird in diesem Beitrag behandelt: Konstituierende Sitzung – Diskussionen

3. Wahl des Vorsitzenden der Gemeindevertretung, 2021

Wer diese begehrte Position von Michael Licht (Vizepräsident des ZWST) übernimmt, ist wirklich interessant. Diese Namen würden da definitiv passen: Polonskij, Orentlikher und Dr. Weiss. Eine Frau (Isabella Farkas) würde für diese Position ebenfalls passen, wäre sogar sehr „modern“ gewesen. Der erste Stellvertreter könnte sogar ein Mitglied der „Opposition“ sein, um ein Hauch von „Demokratie“ zu verbreiten.

Hoffentlich werden diesmal keine lächerliche sechs Stellvertreter für den Vorsitzende der 11-köpfigen Gemeindevertretung gewählt.

Hr. Michael Polonskij hat einen hervorragender Vorschlag gemacht, die Zahl der stellvertretenden Vorsitzenden auf zwei zu begrenzen. Dieser Antrag wurde auch mehrheitlich angenommen. 

Wenn Sie die Ergebnisse dieser Abstimmung sehen, wird es Ihnen klar, dass die „Opposition“ auch teilweise für den „Vertreter“ des Vorstandes abgestimmt hat.

Vorname, Nachname Anzahl der Stimmen Platz nach
Stimmenzahl
Isabella Farkas 7 12
Dr. Daniel Fuhrmann 5 3
Miguel Freund 2 10

4. Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden

Ich muss zugeben, dass ich mehr Kandidaten für diese Position erwartet. Es waren insgesamt vier Kandidaten (Mikhail Orentlikher, Dr. Daniel Fuhrmann, Leonid Kogan, Michael Polonskij) nominiert, die zwei (Leonid Kogan, Michael Polonskij) haben aber auf die Nominierung verzichtet. 

Vorname, Nachname Anzahl der Stimmen 
Mikhail Orentlikher einstimmig
Dr. Daniel Fuhrmann

5/6. Wahl des Vorstandes, 2021

Wie es scheint, wird die Abstimmung für den Vorstand keine Überraschungen bringen und der Gemeindevorstand aus den gleichen Personen zusammengesetzt wird.  Aber wie wir alle wissen, ist bei der Vorstandswahlen alles möglich:Intrigen, Erpressung und Verrat“.

Die Kandidaten Stella Shcherbatova (Platz 4) und Igor Schkljar (Platz 5) haben mehr Stimmen als Bettina Levy und Dr. Michael Rado erhalten und können sich somit auf breites Vertrauen der WählerInnen der Gemeinde stützen.

Verehrte Gemeindemitglieder, wäre es nicht richtig und fair, wenn in den Vorstand nur die Kandidatinnen und Kandidaten gewählt werden würden, die die meisten Anzahl der Stimmen erhalten haben?

Vorname, Nachname Anzahl der Stimmen 
Dr. Felix Schotland 9
Abraham Lehrer 9
Bettina Levy 8
Dr. Michael Rado 9
Stella Shcherbatova 6
Igor Schkljar 4
Maxim Stepanko 4

7. Verschiedenes

Auch hier angesprochene Themen (Reden/Diskussionen) werden in einem separaten Beitrag „Konstituierende Sitzung – Diskussionen“ behandelt.

Wahlanfechtung

Auch in diesem Jahr sind

  • grundsätzliche demokratische Spielregeln sowie die Rechte der Wähler/Wählerinnen und Kandidaten/Kandidatinnen massiv verletzt worden.
  • bei der Planung und Durchführung der Wahl gleiche „Fehler“ aufgetreten und noch einiges dazu gekommen.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Blogbeitrags (22.11.2021, 7:00 Uhr) bin ich nicht über eine form- und fristgerechte Anfechtung informiert.

Seien wir mal ehrlich, den Mut zur Wahlanfechtung sucht man in der Gemeinde vergeblich. Leider ist die absolute Mehrheit weiterhin bereit, sich der Ungerechtigkeit zu beugen. Bei uns wird zwar jährlich der Auszug aus Ägypten gefeiert, aber die geistige Sklaverei lässt sich auch nach Jahrtausenden nicht nach.

 

Fotogalerie:

Alter – neuer Vorstand der SGK: Dr. Felix Schotland, Dr. Michael Rado, Abraham Lehrer, Bettina Levy
Vorstand und Gemeindevertretung der SGK (v. l. n. r.): David Kapoul, Igor Schkljar, Leonid Kogan, Dr. Felix Schotland, Isabella Farkas, Dr. Michael Rado, Stella Shcherbatova, Abraham Lehrer, Maxim Stepanko, Bettina Levy, Dr. Daniel Fuhrmann, Miguel Freund, Dr. Daniel Weiss, Michael Polonskij

 


* § 27 Wahl

Die Gemeindevertretung wählt auf ihrer konstituierenden Sitzung aus ihrer Mitte in geheimer Abstimmung den Vorstand nach den Grundsätzen des Mehrheitswahlrechts. Der Vorstand besteht aus drei oder vier Mitgliedern. Durch die Wahl in den Vorstand verlieren die Gewählten ihren Sitz in der Gemeindevertretung. Für sie rücken keine Mitglieder nach. Tritt ein Mit­glied des Vorstandes von diesem Amt zurück oder wird er abgewählt, so lebt sein Sitz in der Gemeindevertretung wieder auf.

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