Satzungswidrige Wahlwerbung am Wahltag

Trotz aller Bemühungen und Appelle an die Kandidaten, die Wahlentscheidung des Wählers im Wahllokal zu respektieren, änderten einige Kandidaten ihre bewährte Vorgehensweise nicht und verteilten weiterhin ihre Wahlwerbung am Wahltag (Robert Katona und Leonid Kogan in BGZ Porz, Dr. Daniel Weiss mit seiner Ehefrau in BGZ Chorweiler). Vielleicht übersehe ich jemanden…?

Gemäß § 8 Nr. 4 Wahlordnung der Synagogen Gemeinde Köln ist: In und an den Gebäuden der Synagogen-Gemeinde Köln ist am Wahltag jede Beeinflussung der Wähler/innen durch Wort, Ton, Schrift oder Bild verboten.

Bundeswahlgesetz § 32  Nr.  1 Unzulässige Wahlpropaganda: Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten.

Die Gemeinde, die seiner Existenz hauptsächlich der staatlichen Unterstützung zu verdanken hat, sollte auch die Gesetzte des Landes respektieren. Dies ist sogar in der Satzung der SGK verankert: Zweck der Synagogen-Gemeinde Köln …  im Rahmen des geltenden Rechts. Übrigens, die Halacha, verpflichtet uns die Gesetze des Landes in dem man lebt zu respektieren und zu befolgen. Dies entspricht dem talmudischen Prinzip Dina-de-Malchuta-Dina – דִּינָא דְּמַלְכוּתָא דִּינָא – Das Gesetz des Landes ist Gesetz

Robert Katona, Leonid Kogan

  • Robert Katona – Vice President Strategy Development, Telekom Deutschland GmbH
  • Leonid Kogan – Oberarzt, Facharzt für Innere Medizin und Geriatrie

Die Herren Katona und Kogan verteilten folgende Werbeblätter:

Solche Blätter wurden an die Wählerin und Wähler in BGZ Porz verteilt

Am Anfang wurden die Werbezettel an der Ecke des Gebäudes des Zentrums verteilt:

Dann zogen diese Herren zirka 150 m weiter (an den Anfang der Straße), was aber nichts an der unvermeidlichen Begegnung der Wählerin und Wähler mit den genannten Herren änderte. Ob die Herren näher oder weiter als 150 Meter vom Gebäude stehen, ändert nichts an der Tatsache, dass die Wählerin und Wähler weiterhin beeinflusst werden. Das ist der Weg, den alle Wählerin und Wähler zur BGZ Porz gehen:

„Entscheidend ist vielmehr, ob Wählerin und Wähler unmittelbar und unausweichlich mit Wahlwerbung in einer Weise konfrontiert werden, dass die freie Wahlentscheidung beeinträchtigt wird. Deshalb kann auch Wahlwerbung in größerer Entfernung unter das Verbot fallen, wenn beispielsweise der Zugang zum Wahllokal nur über einen schmalen Pfad erreichbar ist, den alle Wählerin und Wähler zwangsläufig passieren“ – Der Bundeswahlleiter

Die Herren Katona und Kogan haben nicht in der BGZ Porz abgestimmt. Sie sind ausschließlich gekommen, um die eigene Wahlwerbung zu verteilen. Bemerkenswert ist, dass Robert Katona und Leonid Kogan, obwohl sie zu einem großen Kandidatenblock gehören, weiterhin die Werbung für ihren eigenen Viererblock verteilten.

Leonid Kogan

Oberarzt, Facharzt für Innere Medizin und Geriatrie

Was mich an Herrn Kogans Position am meisten überrascht, ist die Behauptung, dass ich kein Recht hätte, ihn zu fotografieren, geschweige denn seine Fotos, ohne seine persönliche Erlaubnis zu veröffentlichen. Leonid Kogan ist wahrscheinlich der einzige Mensch in Deutschland, dessen Fotos immer wieder auf dem hinteren Deckblatt einer im Internet öffentlich zugänglichen Zeitschrift abgedruckt werden, gleichzeitig aber das Recht am eigenem Bild (§ 201a StGB) haben möchte. Es ist höchste Zeit für Leonid Kogan sich zu entscheiden, ob er ein Höchstmaß an Bekanntheit unter den Mitgliedern der Synagogen-Gemeinde und ihren Gästen anstrebt oder im Verborgenen bleiben möchte und das Recht am eigenen Bild genießen möchte. Verehrter Herr Kogan, als praktizierender Arzt müssen Sie verstehen, dass man nicht „ein bisschen schwanger sein“ kann. Ich bin bereit Ihnen folgendes vorzuschlagen: ich werde alle Ihre Fotos von meiner Website entfernen und Sie werden Ihre Kandidatur zurückziehen. So können wir gemeinsam herausfinden was Ihnen wichtiger ist – Ihr Sitz im Gemeinderat oder das Recht am eigenen Bild! Das ist ein fairer Deal, nicht wahr?

Dr. Daniel Weiss

Facharzt für HNO-Heilkunde, HNO-Zentrums Euskirchen 

Ähnlich wie die vorgenannten Herren stimmte Dr. Daniel Weiss nicht in der BGZ Chorweiler ab. Dr. Daniel Weiss kam zusammen mit seiner Ehefrau und seinen Kindern, um die Wahlwerbung zu verteilen.

Ein sehr „guter“ Schachzug… Sicherlich werden die Flugblätter, die von einer russischsprachigen Frau in Begleitung von Kindern verteilt werden, eher von älteren russischsprachigen Wählerin und Wähler entgegengenommen.

Entlang dieser Warteschlange verteile Fr. Weiss die Flugblätter.  Missachtung des § 8 Öffentlichkeit Nr. 4 der Wahlordnung: „ist in und an den Gebäuden der Synagogen-Gemeinde Köln am Wahltag jede Beeinflussung der Wähler verboten.“

Ein Mitglied der Gemeinde wies Frau Weiss darauf hin, dass das Verteilen der Wahlwerbung vor dem Wahllokal am Wahltag gesetzlich verboten ist, aber Frau Weiss zeigte sich unbeeindruckt. Da sie auf die Bemerkung nicht reagierte und weiterhin die Wahlwerbung verteilte, machte das Gemeindemitglied ein Foto von der Aktion. Die Handlung des Gemeindemitgliedes beeindruckte diesmal Frau Weiss und sie beschwerte sich sofort bei der anwesenden Polizei.

Was das Recht am eigenen Bild betrifft, ist sich Frau Weiss sicher, dass der Paragraf § 201a (Recht am eigenen Bild) nicht verletzt werden darf. Wieso hat sich die „gesetzestreue“ Frau Weiss nicht wegen ihres eigenen Verstoßes gegen § 32 (1) BWG oder § 8 (4) Wahlordnung der SGK angezeigt?

Der Kandidat, Herr Dr. Daniel Weiss, stand die ganze Zeit am Rande und beobachtete stillschweigend das Geschehen.

Verehrter Herr Dr. Weiss, an dieser Stelle möchte ich Ihnen einige Fragen stellen:

  • warum glauben Sie, dass Sie den Wahlraum betreten und Fotos von den dort anwesenden Wählerin und Wählern und Kommissionsmitgliedern machen dürfen, aber Ihre Ehefrau darf nicht fotografiert werden?

Ich möchte Sie daran erinnern, dass keiner in diesem Raum ein Kandidat in die Gemeindevertretung war und wie folgt genießt das Recht am eigenen Bild. Ziehen Sie in Ihrem Verhalten gegenüber ihren Glaubensbrüdern keine Analogie zu den Worten aus dem Roman „Farm der Tiere„: „Alle Tiere sind gleich, aber manche sind gleicher.“

  • Wenn Sie bereits nach Chorweiler gekommen sind, um für Ihre Gruppe zu werben und Fotos von der Arbeit der Wahlkommission (übrigens, warum eigentlich? Vielleicht, um die Beweise für die Ungültigkeit der Wahlen zu suchen?) zu machen, was hat Sie und Ihre geschätzte Ehefrau daran gehindert, auch in Chorweiler zu wählen?
  • Auf der offiziellen Seite Ihrer Praxis (www.hno-euskirchen.de) geben Sie Ihre Mitgliedschaft im Vorstand des Bundesverbands jüdischer Mediziner nicht an, sondern schreiben dies in Ihr Wahlprogramm. Was ist der Grund dafür? Haben Sie Angst, dass Ihr Jüdischsein die Patienten abschreckt?

Es ist erstaunlich und überraschend zugleich, dass Dr. Daniel Weiss die Wahldurchführung in den Begegnungszentren Porz und Chorweiler nicht mit seiner Stimme unterstützt hat.

Abstimmung zum Punkt B. Wahlen in BGZs zulassen.

Marianna Belazovscaia

In einer der WhatsApp-Gruppe postete Marianna Belazovscaia das folgende Werbeblatt ihres Wahlblocks.

Aufgrund welcher Tatsachen erlaubte sich Frau Belazovscaia am Wahltag manipulativ „Die Mehrheit wählt“ zu behaupten?

Als die Satzung verfasst wurde, gab es natürlich noch keine WhatsApp-Gruppen, deshalb muss man davon ausgehen, dass der Paragraf jegliche Wahlwerbung am Wahltag verboten ist, weiterhin auch für alle soziale Netze gilt.

Nur wenige Dutzend Meter vom Wahllokal in der Synagoge entfernt wurde die folgende kreative Lösung dieser Gruppe gefunden. Wildplakatieren ist verboten. Dies ist ein Verstoße gegen § 3 Absatz 3 der „Kölner Stadtordnung -Verunreinigung und Verunstaltung der öffentlichen Flächen“ . Bußgeld ab 50 Euro.

Wer diesen Laternenmast zu Werbezwecken missbraucht hat, entzieht sich meiner Kenntnis.

Positive Momente:

Soweit mir bekannt ist, hat der Kandidat Igor Schkljar sich in diesem Jahr auf die in der Vergangenheit praktizierte Verteilung von Flugblättern verzichtet. Auch Dr. Daniel Fuhrmann muss erwähnt werden. Herr Dr. Fuhrmann hatte auch die Möglichkeit, die Wahlwerbung zu verteilen, tat dies aber nicht. Obwohl die Herren Katona und Kogan vor seinen Augen eigene Wahlwerbung verteilten, konnte er die Versuchung widerstehen. Meine Herren, vielen Dank für Ihren Beitrag zu einer Wahl, ohne Wahlwerbung am Wahltag!

Fazit

„Ein unglaublicher Fall von Wahlmanipulation und Wählerbeeinflussung. Das ist zutiefst undemokratisch und muss Konsequenzen haben“ Markus Blume, Generalsekretär der CSU

Da die Stimmenauszählung sowohl andere Wahlhandlungen am Wahltag öffentlich verlaufen, kann ich als Mitglied der Wahlkommission mit voller Gewissheit sagen, dass die absolute Mehrheit von russischsprachigen Wählerin und Wählern in voller Übereinstimmung mit den ihnen ausgehändigten Listen/Zetteln gewählt hat. Fakt ist, dass die Mehrheit der Wählerin und Wähler sich bereits in hohen Alten befindet und somit zu der manipulationsanfälligeren Gruppe gehören. Viele Wähler scheuten sich nicht einmal, die Namen aus den Flugblättern einfach auf den Stimmzettel zu kopieren.

Ich bin fest davon überzeugt, dass sowohl die Werbung der Viererkandidatengruppe auf das hintere Deckblatt des Gemeindeblattes, als auch die Verteilung der Flugblätter am Wahltag einen enormen Einfluss auf das Endergebnis der Wahl hatten. Besonders wenn man sieht, dass die Kandidaten so nah beieinander liegen.

Jüdischkeit, Fortschritt, Tradition, Kompetenz

Ich frage mich, wie verstehen die Herren, Katona, Kogan, Dr. Weis die Wörter auf dem Flyer: Jüdischkeit, Fortschritt, Tradition, Kompetenz?

Die Tatsache der Wahlmanipulation ist offensichtlich. Somit entsprechen diese Wahlen in keiner Weise der Vorstellung der „fairen demokratischen Wahlen“, bei denen allen Kandidaten Chancengleichheit gewährt wird.

 

P.S.

Herzlichen Dank an die Kolleginnen und Kollegen der Wahlkommission für die gute Zusammenarbeit. Es ist einer guten Teamarbeit zu verdanken, dass wir die Wahlen trotz massiven Druck und allerlei Anschuldigungen von verschiedenen Seiten durchführen konnten.

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