Chancengleichheit für alle – Offener Brief an die Wahlkommission

Hier finden Sie einen an die Wahlkommission gerichteten offenen Brief von einem Kandidaten zur Wahl in die Gemeindevertretung der Synagogen-Gemeinde Köln. Anmerkung der Redaktion, die Links wurden zusätzlich hinzugefügt.


Sehr geehrte Damen und Herren der Wahlkommission,

ich schreibe Ihnen erneut, da Sie bis jetzt der Bitte um Beantwortung meiner E-Mail nicht nachgekommen sind.

Dies ist insofern irritierend, als dass Sie direkt nach Ihrer Sitzung am 05.10.21, auf der Sie, wie von Ihnen angekündigt, die Themen meiner Anfrage besprechen wollten, doch die Zeit fanden, andere E- Mails zu beantworten. Sie sind als Wahlkommission Ansprechpartner ALLER Kandidaten und daher wäre es nur angebracht und respektvoll, wenn die Wahlkommission auf jede Anfrage der zugelassenen Kandidaten reagieren würde.

Ich darf Sie noch einmal an die Kernfragen meiner E-Mail erinnern:

  • Was ist mit der Neutralität des Gemeindeblattes, das Sie als Wahlkommission während der Wahlperiode beaufsichtigen müssen?
  • Was ist mit der Chancengleichheit für alle Kandidaten?
  • Warum werden Kandidaten willentlich bevorzugt?

Der Grund für mein Schreiben war die bevorzugte und parteiische Behandlung mancher Kandidaten durch die Wahlkommission.

Einige Beispiele:

  • einige Kandidaten dürfen mit Ihrer Erlaubnis unser Gemeindeblatt als Werbeträger verwenden und Wahlwerbung inserieren – und dies vor den anstehenden Wahlen
  • Wahlkampfveranstaltungen des jetzigen kommissarischen Vorstandes dürfen stattfinden
  • die von Ihnen verlangten Unterlagen zur Einreichung der Kandidatur (schriftliches Schreiben der Wahlkommission vom 03.09.21) gelten nicht für alle Kandidaten
  • das Verteilen von Werbemittel des kommissarischen Vorstandes an Gemeindemitglieder wird weder verboten noch verhindert

Selbst ein Vorstandsmitglied (Anmerkung der Redaktion, es handelt sich um Dr. Felix Schotland am 05.10.2021 in BGZ Porz) hatte in einem kurzen unüberlegten Moment betreffend die Gestaltung der Gemeindezeitung zugegeben: “……..auf der letzten Seite, wo manche Kandidaten Werbung machen“. Es ist daher zweifellos, dass das Medium „Gemeindezeitung“ für Wahlstrategien instrumentalisiert wird.

Ein anderer von Ihnen anscheinend bevorzugter Kandidat hatte offen zugegeben, dass „…manche Kandidaten nicht so sehr bekannt sind, also muss man sie bekannter machen“. Dieses Argument verstößt gegen das Neutralitätsgebot und der allgemeinen Gleichstellung.

Diese Vorfälle sind nicht nur eine vorsichtige Umschreibung der Definition von Wahlwerbung, dies ist Wahlwerbung.

Sie als Wahlkommission stehen in der ehrenvollen und moralischen Pflicht, in der Phase vor einer Wahl, jeden kleinsten Zweifel einer Favorisierung zu unterbinden und eine neutrale und objektive Sichtweise auf die Gemeindewahl zu gewährleisten. Die oben genannten Beispiele lassen etwas anderes vermuten.

Meine Frage lautet: Warum wird hier eine Zwei-Klassen-Kandidatur betrieben?

Sie haben die Möglichkeit und die Pflicht das Gemeindeblatt zu „beaufsichtigen“.

Sie haben die Möglichkeit und die Pflicht der Redaktion des Gemeindeblattes ethische Vorgaben zu geben.

Sie haben die Möglichkeit und die Pflicht jedem Kandidaten die gleichen Möglichkeiten zu bieten, beziehungsweise auch zu verbieten.

Sie müssen es nur wollen!

Ich möchte Sie bitten, alle Kandidaten, den Vorstand und das Gemeindeblatt darauf hinzuweisen, bis zum Termin der Wahl auf solche Veranstaltungen und Werbemaßnahmen zu verzichten und vor allem so ein unkollegiales Benehmen zu unterlassen.

Wir befinden uns im Wahlkampf, aber auch diesen gilt es mit fairen Mitteln und moralischen Werten zu führen.

Ich bedanke mich im Voraus für die Beantwortung meiner E-Mail und verbleibe mit neutralen

Grüßen,

Dr. Daniel Fuhrmann

 


Anmerkung der Redaktion: Gemeindewahlen in Israelitischen Kultusgemeinde München.

Wegen Unlauteres Verhalten der amtierenden Präsidentin Charlotte Knobloch, hat die Wahlkommission der Israelitischen Kultusgemeinde München die Wahlen abgesagt und verschoben. Aus dem Brief des Vorsitzenden der Wahlkommission: „Die Wahl war abzusagen, weil die Wahlkommission die Chancengleichheit für alle Kandidatinnen und Kandidaten nicht mehr gewährleisten konnte“ Der vollständigen Artikel finden Sie hier: Präsidentin gegen Chancengleichheit

Leider nicht in jeder Gemeinde gibt es eine mutige Wahlkommission…

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