Vorwurf der Missachtung der Neutralität

Der folgende Betrag beinhaltet ein Schreiben eines Mitgliedes der Synagogen-Gemeinde-Köln, sowie meine Kommentare dazu.

Dieser Brief wurde zwar rein äußerlich an die Mitglieder des Wahlausschusses gerichtet, wurde aber gleichzeitig an mehrere Dutzend Gemeindemitglieder per BCC mitversendet. Somit verliert das Schreiben nicht nur an seine Glaubwürdigkeit, sondern weckt auch die Frage an wahren Absichten des Absenders. Meiner Einschätzung nach, verfolgt dieser Brief nur ein einziges Ziel, nämlich die Diskreditierung meiner Person und keinesfalls ein Wunsch nach einer korrekten Wahldurchführung.

Das Schreiben des Gemeindemitgliedes ist kursiv hervorgehoben.

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Wahlausschuss der Synagogen-Gemeinde Köln und seine von der Gemeindeversammlung gewählten Mitglieder für die Wahlen am 7. November 2021 sind zur absoluten Neutralität verpflichtet.

Falsch: Die obere Aussage ist falsch, die Mitglieder der Wahlkommission sind nur zur Schweigepflicht verpflichtet.

Diese Neutralität wird von allen Gemeindemitgliedern erwartet und ist ein Akt der Fairness.

Falsch: Es wird eine Neutralität des Wahlausschusses als der Kollegialorgan erwartet. Und dies ist bis heute auch gegeben.

Die Satzung spricht in § 1 (2) der Wahlordnung von gewissenhafter Ausübung der Tätigkeit der Mitglieder des Wahlausschusses. Alles was zurzeit geschrieben wird, hat keinen Bezug zur Satzung.

Wieso hält sich ein Mitglied des Wahlausschusses nicht an diese Neutralitätspflicht und spricht in seinem Blog sogar eine Empfehlung für einen Wahlkandidaten aus (siehe unten*)?

Falsch: Auch diese Aussage ist ebenfalls absolut falsch und sei eine frei erfundene Interpretation, da lediglich ein Hinweis auf eine Webseite des Kandidaten plattiert wurde.

 (*Auszug aus der E-Mail: Ebenfalls zu empfehlen: https://miguelfreund.de)

Das ist ein skandalöser Vorgang und widerspricht den Vorgaben aus unserer Satzung und Wahlordnung, wo die Mitglieder des Wahlausschusses zu „gewissenhafte Ausübung ihrer Tätigkeit“ verpflichtet werden (§1 Wahlausschuss/ 2).

Falsch: Auch in diesem Absatz versucht der Verfasser des Briefes die Satzung der Gemeinde frei auszulegen. Meine Tätigkeit in der Wahlkommission verfolgt nur ein einziges Ziel, jedem Kandidaten die Chancengleichheit zu gewähren.

Als ein gewissenhaftes Mitglied der Synagogen-Gemeinde versuche ich unteranderem alles in meiner Kraft Stehende zu tun, um eine unabhängige Informationsquelle zu verschaffen.

Herr Аnаtоli Krеуmаn hat damit bewusst den Boden der Neutralität verlassen und ist als Mitglied des Wahlausschusses nicht mehr tragbar.

Falsch: Im oberen Satz verliert der Verfasser des Briefes ganz den Boden der Realität komplett aus den Augen. Mit dem Wort „bewusst“ (absichtlich, gewollt, willentlich – Duden) wird mir eine absichtliche Handlung im Interesse eines Kandidaten unterstellt. Diese Behauptung entspricht nicht die Wahrheit und kann von mir nicht anders als eine Verleumdung interpretiert werden.

Der Wahlausschuss muss jetzt unverzüglich handeln; ansonsten verliert er seine Glaubwürdigkeit.

Im oberen Punkt kann ich dem Verfasser des Briefes das Recht geben.

Der Wahlausschuss muss definitiv handeln, wenn der Vorstand die Treffen mit den ausgewählten Gruppen in Räumlichkeiten der SGK organisiert. Aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs „die Öffentlichkeitsarbeit der Regierung finde dort ihre Grenze, wo die Wahlwerbung beginne.“ Der Vorstand ist kommissarisch im Amt und ein solches Treffen ist eine sichtbare Verletzung der Rechte allen anderen Kandidaten auf Chancengleichheit.

Ich würde es begrüßen, wenn der Unterzeichner des Schreibens seine Stimme gegen diese Verstoße erhebt. Sonst lässt es sich vermuten, dass der Verfasser des Schreibens aus persönlichen Motiven bzw. Antipathie den Besitzer der Seite „https://miguelfreund.de“ gegenüber, handelt.

Außerdem würde ich dem Verfasser des Briefes empfehlen, sich noch intensiver mit der Materie auseinanderzusetzten. Der Wahlausschuss ist ein Kollegialorgan, dessen Aufgabe ist eine satzungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Gemeindewahlen. Es versteht sich von selbst, dass der Wahlausschuss sich im Wahlkampf zurückzuhalten hat. Jedes Mitglied des Wahlausschusses hingegen hat weiterhin das Recht auf private Meinungsäußerungen. Genau dies habe ich getan und werde weiterhin tun, zum Wohle der Synagogen-Gemeinde Köln.

P.S.

Bedauerlicherweise möchte der Verfasser weiterhin anonym bleiben. Schade, dass viele Gemeindemitglieder nicht mal den Mut haben, zu seinen Worten zu stehen.

Wenn Kandidatinnen oder Kandidaten sich über die Wiedergabe ihrer Worte oder Handlungen ärgern, sollten sie darüber nachdenken, ob ihre Worte oder Handlungen richtig waren, anstatt die Schuld beim Berichterstatter zu suchen. Unsere Satzung verbietet den Mitgliedern des Wahlausschusses nicht, sich zu äußern, sie werden nur dazu verpflichtet, ihre Tätigkeit gewissenhaft auszuüben (§ 1 (2) der Wahlordnung). Daraus lässt sich kein Äußerungsverbot konstruieren. Tatsache ist, dass ich, Аnаtоli Krеуmаn, zum wiederholten Male nicht nur in den Wahlausschuss gewählt worden bin, sondern die Mitglieder des Wahlausschusses haben mich auch erneut zum Stellvertretenden Vorsitzenden gewählt – obwohl ich meinen Blog seit Jahren betreibe. Ich denke, der Respekt vor den Gemeindemitgliedern und den Mitgliedern des Wahlausschusses gebietet es, ihre Wahl und ihre Äußerungen zu tolerieren. Mehr noch: ich versuche mich so zu verhalten, dass ich keine Gelegenheit biete, mir vorzuführen. Es wäre doch super, wenn sich alle Kandidatinnen und Kandidaten so verhalten würden. Die zahlreichen Übertretungen des Fair Plays, die wir jetzt schon zu beklagen haben, würden entfallen.

Automatic Translate » Автоматический перевод » תרגום אוטומטי