Der darauffolgende Text wurde per E-Mail an die Mitglieder der Orthodoxe Rabbinerkonferenz Deutschland versendet. Zu der Empfängerliste gehören folgenden Rabbiner:
- Vorstand: Avichai Apel (Frankfurt), Zsolt Balla (Leipzig), Jehuda Puschkin (Stuttgart)
- Beirat: David Geballe (Duisburg), Shimon Großberg (Gießen und Limburg), Ariel Kirzon (Potsdam), Julian-Chaim Soussan (Frankfurt)
Es handelt sich dabei um das Thema „Kölner Karneval in einer Synagoge“, welche in diesem Blogbeitrag detailliert beschrieben ist: Orthodoxe jüdische Gemeinde Kölns tanzt den Can-Can
Verehrte Mitglieder des Vorstandes, verehrte Mitglieder des Beirates, verehrte Rabbonim,
ich möchte Sie bitten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Ist es aus halachischer Sicht zulässig, dass in einer Synagoge eine Karnevalssitzung stattfindet?
Es handelt sich dabei um eine Kölner Karnevalssitzung mit den tanzenden Mädchen (in Minirock) im Gemeindesaal (Foto öffnen) und eine Fotosession der kostümierten Männer (Foto öffnen) vor dem Aron ha-Kodesch.
2. Ist es möglich, eine Synagoge auf diese Weise zu entweihen?
3. Fällt das gesamte Synagogen-Gebäude unter das halachische Recht oder nur der Betsaal?
4. Gibt es klare halachische Verhaltensregeln im Synagogen-Gebäude?
Ich bedanke mich für Ihre Zeit und freue mich auf die Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Αnаtоli Кrеуmаn
P.S. Meine Fragen, sowie Ihre Antwort (oder Ihr Schweigen) werden auf meiner Seite veröffentlicht.
Antwort der deutschen orthodoxen Rabbinerkonferenz
Sehr geehrter Herr Кrеуmаn, Schalom!
Haben Sie recht herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die Sie uns am 12. Februar2023 per E-Mail gesendet haben. Gerne möchten wir Ihnen diese an dieser Stelle beantworten.
Wir sehen in Ihrem Engagement, sich für den heiligen Ort, die Synagoge, einzusetzen, Ihr aufrichtiges Anliegen und eine Herzens-Angelegenheit von großer Bedeutung.
An der religiösen Spitze der Synagogen-Gemeinde Köln steht der Gemeinderabbiner, Rabbiner Jechiel Brukner, welcher Ihnen in derart inneren Angelegenheiten der erste Ansprechpartner und behilflich sein soll. Daher sehen wir es als richtig an, dieses Thema und die damit verbundenen Fragen zu Anfang mit dem Gemeinderabbiner zu besprechen, bevor Außenstehende angesprochen werden.
Die Verhaltensregeln bei Veranstaltungen in einem jüdischen Gemeindehaus unterscheiden sich, je nachdem in welchen Räumlichkeiten des Hauses diese stattfinden.
Von einer Entweihung des Gemeindezentrums als solches durch die von Ihnen vorgebrachten Punkte kann somit hier nicht die Rede sein..
Mit freundlichen Grüßen
Orthodoxe Rabbinerkonferenz – Das Rabbinat Deutschland
Rabbiner Avichai Apel Rabbiner Zsolt Balla Rabbiner Yehuda Pushkin
Erste inoffizielle Antwort des Vorstandsmitglieds
Die von Ihnen aufgeworfenen Fragen können nur in einem Kontext beantwortet werden, in dem alle Faktoren – soziale, rechtliche und kommunale – berücksichtigt werden können. So wie Sie fragen würden, ob es möglich ist, am Schabbat ein Auto zu fahren, würde ich nicht mit einem klaren “Ja“ antworten, sondern eher mit „es kommt darauf an“, da es bei einer halachischen Entscheidung viele Variablen gibt.
Daher möchte ich Ihnen raten, sich an den örtlichen orthodoxen Rabbiner zu wenden, der nach meiner festen Überzeugung jeden Faktor nach sorgfältiger Abwägung in Betracht ziehen wird, bevor er Ihre Fragen beantwortet.
Das Gebäude der Synagoge beinhaltet sowohl den Betsaal als auch den Festsaal (auch Gemeindesaal genannt). Hier ist eine grobe Aufteilung: