Sind die deutschen Juden reif für die christliche Fastenzeit?

Werbeflyer zu dem Event

„Wir Juden feiern Fastnacht“ – mit diesem provokanten Satz lud der Verein „Kölsche Kippa Köpp e.V.“ zu seiner Party ein. Im kölschen Original heißt es „Mer jüdde fiere Fasteleer“. Das Wort Fastnacht bedeutet „der Abend vor der Fastenzeit„.

Vielleicht empfindet der liebe Leser in dem Satz „Wir Juden feiern Fastnacht“ eine kognitive Dissonanz, weil das eine mit dem anderen unvereinbar ist.

Geschichte des Karnevals in Deutschland

Um die Essenz des Problems zu verstehen, biete ich einen kurzen Exkurs in die Geschichte an. In verschiedenen Teilen Deutschlands wird der Karneval unterschiedlich oder gar nicht gefeiert. Der Karneval (auch Fasching genannt) hat seine Ursprünge in den heidnischen Traditionen der germanischen Stämme. Der Kern des Festes ist das Ende des Winters. Somit unterscheidet es sich nicht von dem ostslawischen heidnischen Fest Masleniza. Sowohl Karneval als auch Masleniza sind mit der Verbreitung des Christentums zu christlichen Festen geworden, ohne ihre heidnischen Elemente zu verlieren. Im Laufe der Zeit hat der Karneval eine neue Bedeutung bekommen, indem er zu einem christlichen Feiertag umgewandelt wurde. Der Karneval wird zu einer Zeit gesellschaftlicher Freude und Unterhaltung, des Tragens von Karnevalskostümen, des Tanzens und des starken Genusses von Alkohol. Die Karnevalsfeierlichkeiten gehen dem Beginn einer 40-tägigen Fastenzeit voraus.

Köln ist neben Düsseldorf und Mainz eines der wichtigsten Zentren des Karnevals in Deutschland. Der Kölner Karneval ist viel mehr als nur der Höhepunkt des Karnevals – der Rosenmontagsumzug. Für viele Karnevalisten sind die sogenannten „Karnevalssitzungen“ mindestens genauso wichtig, wie der Rosenmontagszug. Dazu gehören karnevalistische Musik, Lieder, Tänze (Auftritte von Tanzgruppen), Büttenreden mit humoristischen und satirischen Inhalten und natürlich jede Menge Bier (Kölsch). Der Verein „Kölsche Kippa Köpp e.V.“ lud seine Gäste zu einer Karnevalssitzung ein.

Die Unverträglichkeit des Kölner Karnevals mit dem Judentum

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es im Judentum ein halachisches Verbot gibt, nichtjüdischen Bräuchen zu folgen. Die Halacha spricht von zwei Hauptarten nicht-jüdischer Bräuche, die unter das biblische Verbot fallen: „nach ihren Wegen dürft ihr nicht gehen“ (Levitikus 18.3).

  • Die ersten sind Bräuche, die hauptsächlich mit Götzendienst verbunden sind. Solche Bräuche werden auf die eine oder andere Weise unter dem Begriff „Avodah Zarah“ zusammengefasst.
  • Das zweite sind sinnlose nicht-jüdische Bräuche, auch wenn sie nichts mit Götzendienst zu tun haben.
  1. Avodah Zarah (עבודה זרה) bedeutet übersetzt „fremde Arbeit“, „fremder Dienst“ oder einfach Götzendienst. Aus der Sicht des orthodoxen Judentums entspricht nur eine Religion, der Islam, vollständig der halachischen Auffassung des Monotheismus. Alle anderen Religionen, Glaubensrichtungen oder Kulte gehören ganz oder teilweise zu Avodah Zarah.
  2. Ausnahmen gelten für staatliche Feiertage (z. B. der Unabhängigkeitstag eines Staates), es sei denn, sie verstoßen gegen die Gesetze der Bescheidenheit (Tzniut (צניעות)).

Fazit

Auf der Grundlage der beiden oben genannten Punkte ist das Feiern des Karnevals von Juden in keiner Weise zulässig. Erstens ist der deutsche Karneval „avodah zarah“ und seine Feiern verstößt gegen ein ausdrückliches Verbot der Thora. Zweitens wird die halachische Vorschrift, unsinnige nicht-jüdische Bräuche zu feiern, verletzt.

In diesem Jahr brachten die „Karnevalsjuden“ die Karnevalsfeierlichkeiten in die Betsäle der Synagogen in Köln* und Bonn und organisierten Fotosessions direkt vor dem Aron a Kodesh.

Worauf können wir uns im nächsten Jahr freuen?

Αnаtоli Кrеуmаn

Fortsetzung… 

* es ist erwähnenswert, dass das Gebäude der Synagoge an der Roonstr. 50 auch der Sitz der Orthodoxe Rabbinerkonferenz Deutschland ist. Angesichts der Tatsache, dass die Karnevalssitzungen bereits das dritte Jahr in Folge stattfanden, wage ich anzunehmen, dass die ORD-Rabbiner mit der Situation einverstanden sind.  Die Antwort der Rabbiner zum oberen Ausführung finden Sie hier. Die Meinung der Rabbiner wird damit begründet, dass das Gebäude an der Roonstr. 50 mehr als nur eine Synagoge ist und von der Synagogen-Gemeinde Köln als Gemeindehaus genutzt wird. Diese Meinung ist mehr als diskussionswürdig…


Über die Erfolge der Kölner Synagogengemeinde in der Jüdischen Allgemeine:

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