Nominierungsversammlung am 16.02.2020

Am 16. Februar 2020 fand im Saal der Synagoge an der Roonstr. eine Gemeindeversammlung zwecks Wahlvorbereitung statt.

Folgende Punkte standen unter anderem an der Tagesordnung:

  • Bericht des Vorstandes
  • Festsetzung des Wahltermins für die Neuwahlen
  • Wahl der Mitglieder des Wahlausschusses
  • Nominierung der Kandidaten für die Neuwahl der Gemeindevertretung

Nominierungsversammlung am 16.02.2020 Gemeindewahlen

Der Vorstandsbericht wurde kurz gehalten. Es ist erwähnenswert, dass der vollständige Bericht des Gemeindevorstands und der Kommissionen auf der Jahresversammlung im Dezember 2019 zu hören war. Leider war das Interesse der Gemeindemitglieder nicht besonders groß. Etwa 40 Personen waren dabei, die meisten von denen sind als Festangestellte oder auf der ehrenamtlichen Basis für die Gemeinde tätig.

Die Gemeindeversammlung fand in einer entspannten Arbeitsatmosphäre satzungsgemäß statt. Ich möchte nur auf einige wenige Punkte eingehen.

Mitglieder des Wahlausschusses

Wir werden mit der Wahl der Kandidaten für die Wahlkommission beginnen, die laut Satzung aus sieben Mitgliedern bestehen soll.  Ein Gemeindemitglied schlug fünf Kandidaten zur Wahl mit einer Liste vor (so habe ich es wahrgenommen). Wobei sind zwei von denen nicht zur Nominierung zugelassen wurden, da die Kandidaturen nicht der Satzung entsprachen:

  • Personen, die in einem arbeitsrechtlichen Abhängigkeitsverhältnis zur Synagogen Gemeinde Köln stehen,
  • wer Angehöriger (bis zum 2. Grad) eines der in Ziff. 1 und 2 genannten Personenkreises ist.

Ich weiß nicht, in wessen Interesse die Wahlkommission handeln sollte, wenn diese als eine komplette Liste vorgeschlagen wird? Cui bono? Es wäre aber sehr wünschenswert, dass diejenige, die sich in dieser Form für die Gemeinde engagieren, sich mit der Wahlordnung vertraut machen. Zwei weiteren Kandidaten haben sich spontan entschlossen eigene Kandidatur aufzustellen. (Einer von ihnen ist der Autor dieses Textes). Da es nur sieben Kandidaten gab, gab es keine separate Abstimmung über jeden einzelnen.

Nominierung der Kandidaten

Das Vorstandsmitglied Herr Lehrer schlug als Kandidaten alle derzeitigen Vorstands- und Gemeindevertretung-Mitglieder vor, bis auf drei Ausnahmen. In Folge der Nominierung zog Miguel Freund seine Kandidatur zurück. Meiner Einschätzung nach, wäre die Abwesenheit von Herrn Freund ein Verlust für die Gemeindevertretung, denn Herr Freund unterscheidet sich von vielen seiner Kollegen darin, dass er ein eigene Position und die Fähigkeit, diese zu verteidigen besitzt. Somit gibt es elf derzeitige Vorstands- und Gemeindevertretung-Mitglieder und sieben neue Kandidaten für 15 Sitze. Die endgültige Liste der Kandidaten wird erst nach Prüfung der Unterlagen anhand der Satzungsregelungen bekannt gegeben.

Soweit ist mir bekannt, wurden die neuen Kandidaten bisher noch nicht nominiert. Ich möchte meiner Einschätzung nach eine ziemlich merkwürdige Tatsache hervorheben.

Es kommt sehr oft vor, dass die neuen Kandidaten nominiert werden, die sich kaum am politischen Leben der Gemeinde beteiligen (Besuch der Sitzungen der Gemeindevertretung, Gemeindeversammlungen). Und wenn sie nicht gewählt werden, verschwinden sie auch ganz leise. In wessen Interesse handeln solche Kandidaten? Der Gemeinde?

Chancengleichheit aller Kandidaten hat eine große Priorität

Abschließend bleibt nur zu hoffen, dass die Wahlen in Übereinstimmung mit den Prinzipien der Chancengleichheit aller Kandidaten in einer demokratischen Gesellschaft durchgeführt werden, unabhängig von der bekleideten Position in der Gemeinde.

Nach den Erfahrungen aus früheren Wahlen sollte folgendes der Vergangenheit angehören:

Ich wünsche allen Kandidaten Erfolg!

Erfahrungsgemäß werden die kommenden Wahlen mit hoher Wahrscheinlichkeit demokratisch verlaufen, da die Anzahl der Kandidaten (nur 18) sehr gering ist, um den aktuellen Status quo zu gefährden. 

P.S. Ich werde versuchen Sie weiterhin über interessante Ereignisse während der Wahlen zu informieren, natürlich unter Beachtung aller rechtlichen Nuancen (DSGVO, Schweigepflicht).

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