Nicht veröffentlichter Bericht der Wahlkommission

Auf dieser Seite finden Sie einen Bericht der Wahlkommission, welcher zur Veröffentlichung im Gemeindeblatt bestimmt war. Die Wahlkommission hat einstimmig beschlossen, dass zusätzlich zur veröffentlichten „Wahlniederschrift über die Wahl zur Gemeindevertretung“ auch ein Bericht der Wahlkommission im Gemeindeblatt veröffentlicht werden soll. Darüber wurden auch alle Gemeindemitglieder*Innen der Synagogen-Gemeinde im Gemeindeblatt Nr. 11/2021 auf der Seite 7 informiert: „Eine Dokumentation der Vorkommnisse zur Wahl wird der Wahlniederschrift nachgerecht“. Am 30.01.2022 habe ich mich mit einem Appell an die Mitglieder*Innen der Gemeindevertretung / des Vorstandes gewandt. Leider wurde mein Appell ignoriert, sowie mein Schreiben unbeantwortet geblieben. (Ergänzung vom 28.02.2022: Das Thema wurde angesprochen, doch dies wurde vom Vorstand mit dem Hinweis (..es liegt in der Gemeinde aus,….wer Interesse hat, kann es einsehen,…..es wird nichts mehr veröffentlicht) abgetan. Diese Entscheidung wurde mit einem mehrheitlichem Stillschweigen akzeptiert.) Auch von derjenigen Kandidaten, die mit den Worten „für Transparenz und Offenheit“ um Wählerstimmen beworben haben. Da die letzte Ausgebe des Gemeindeblattes keinen Bericht enthält, sehe ich mich gezwungen für die Transparenz und Offenheit zu sorgen.

Besonders heuchlerisch finde ich, dass bereits während der undemokratischen Wahldurchführung hielt ein langjähriges Mitglied des Vorstandes, gleichzeitiger Präsident der ZWST und Vizepräsident des Zentralrates des Juden, Abraham Lehrer einen Vortrag: „Der Vizepräsident des Zentralrates der Juden in Deutschland … und setzt ein starkes Plädoyer für die Demokratie“. 

Mit großem Bedauern muss ich immer wieder feststellen, dass die jüdischen Funktionäre, die ihre Scheinheiligkeit öffentlich zur Schau zu stellen, gleichzeitig die Basiswerte der Demokratie – die fairen Wahlen, missachten. Diese heuchlerische Ignoranz der demokratischen Grundprinzipien werden alle Mitglieder*Innen der jüdischen Gemeinden früher oder später zu spüren bekommen.


Bericht der Wahlkommission zur Wahl am Sonntag, dem 7. November 2021 in der Synagogen-Gemeinde Köln

Zur Wahlniederschrift des Wahlausschusses zur oben genannten Wahl ergänzt der Wahlausschuss die Niederschrift durch das folgende Protokoll.

Die Wahl hat entsprechend der am 22. August 2021 geänderten Satzung stattgefunden.

Wahl in der Roonstraße:

  1. Die Wahl hat am Sonntag, dem 7. November 2021 hat von 10:00 bis 18:00 Uhr im Gemeindesaal in der Roonstraße stattgefunden.
  2. Im Wahllokal in der Roonstraße wählten 162 Personen.
  3. Im Wahllokal in der Roonstraße gab es keine besonderen Vorkommnisse.
  4. Außerhalb des Wahllokals in der Roonstraße wurde der Wahlausschuss darüber informiert, dass an Pfosten (Laternenpfahl) in der Beethovenstraße, in direkter Umgebung der Synagoge (ca. 150 Meter), Wahlwerbung mit einer namentlichen Liste angebracht war. Ein Foto dieser Wahlwerbung liegt vor.

Wahl im BGZ Chorweiler:

  1. In den Begegnungszentren Porz und Chorweiler war die offizielle Öffnungszeit der Wahllokale von 11:00 bis 14:00 Uhr.
  2. Die tatsächliche Wahlzeit lag in Chorweiler zwischen 11:00 und 15:05 Uhr. Auf Grund der zum Teil langen Aufenthaltszeit der Wähler in der Wahlkabine dauerte der Wahlvorgang entsprechend länger, was eine längere Wartezeit der übrigen Wähler zur Folge hatte. Die Verlängerung der Wahlzeit war weiterhin in der Tatsache begründet, dass sich zur Schließung des Wahllokals um 14:00 Uhr noch Personen zum Wählen in der Warteschlange vor dem Wahllokal befanden. Auf Grund der Coronapandemie und der dadurch geltenden Hygienevorschriften mussten diese Personen außerhalb des Wahllokals warten. Entsprechend des Bundeswahlgesetzes durften diese Personen ihre Stimme abgeben. Die sich in der Warteschlange befindlichen Personen wurden um 14:00 Uhr namentlich erfasst, so dass auch nur diese Personen wählen durften.
  3. Im Wahllokal in Chorweiler betrat gegen 11:45 Uhr ein Kandidat das Wahllokal durch die als Ausgang gekennzeichnete Tür und fotografierte die anwesenden Mitglieder des Wahlausschusses ohne um Genehmigung zu fragen. Ein Hinweis: Im Wahllokal hingen deutlich sichtbar Schilder, die das Fotografieren im Wahllokal untersagten.
  4. Gegen 12:20 Uhr wurden der Wahlausschuss und der im Wahllokal in Chorweiler anwesende Rechtsanwalt darüber informiert, dass dieser Kandidat und seine Familie (Ehefrau und kleine Kinder) vor dem Wahllokal an die Wartenden Wahlzettel verteilten. Daraufhin wurde regelmäßig vor dem Wahllokal kontrolliert, um diese Wahlwerbung zu unterbinden.
  5. Um 12:55 Uhr betrat ein ehemaliger Mitarbeiter der SGK das Wahllokal in Chorweiler durch die als Ausgang gekennzeichnete Tür, um sich über die Wartezeit zu beschweren. Trotz Erklärungen seitens des anwesenden Rechtsanwaltes über die Gründe der Wartezeit hat das Gemeindemitglied seine Proteste nicht beendet und musste vom Rechtsanwalt aus dem Wahllokal gebeten werden.

Wahl im BGZ Porz:

  1. In den Begegnungszentren Porz und Chorweiler war die offizielle Öffnungszeit der Wahllokale von 11:00 bis 14:00 Uhr.
  2. Die tatsächliche Wahlzeit lag in Porz zwischen 11:00 und 14:00 Uhr.
  3. Die Anzahl der Wähler in Porz lag bei 78
  4. Im Wahllokal in Porz gab es keine Vorkommnisse.
  5. Der im Wahllokal in Porz anwesende Rechtsanwalt notierte in seinem Bericht, dass entgegen der Wahlordnung durch zwei Kandidaten Wahlwerbung in unmittelbarer Nähe des Wahllokals stattfand. Es konnte aus dem Wahllokal beobachtet werden, dass die Kandidaten an die Wähler Handzettel verteilten. Als die Kandidaten bemerkten, dass die Vergabe der Wahlwerbung aufgenommen wird, haben die Herren ihren „Standort“ gewechselt und standen weiter an Ecke der Theodor-Heuss-Straße/Humboldtstr. Der neue Standort hat aber nichts an der unvermeidlichen Begegnung der Wählerin und Wähler mit den genannten Herren geändert. Der stellvertretende Wahlleiter und Verantwortliche in Porz ließ sich einige Handzettel aushändigen und fertigte Fotos und Videos an.

Wahl im Elternheim Ottostraße:

  1. Die Wahlzeit im Wahllokal in der Ottostraße war von 16:00 bis 16:45 Uhr, dort hatten lediglich die Bewohner des Elternheims die Möglichkeit zu wählen.
  2. Im Wahllokal in der Ottostraße gab es keine besonderen Vorkommnisse.

Köln, den 18. November 2021

Der Wahlausschuss

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